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AGB
Impressum

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Olaf Alitz Grenzenlos

 

 

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie bitten, sich die folgenden AGB aufmerksam durchzulesen. Diese dienen sowohl Ihnen, als auch uns, zum Schutz und als Erklärung der gegenseitigen Interessen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

1. Allgemeiner Teil

 

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Tourleistung nach Maßgabe des zwischen Olaf Alitz Grenzenlos und dem Vertragspartners geschlossenen Vertrags.

 

(2) Weiterhin gelten Sie für die Teilnahme an allen sonstigen angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen Olaf Alitz Grenzenlos und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags.

 

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Verträge sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmen ein, es sei denn, es wird in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen.

 

2. Erbringung von Tourleistungen

 

§ 2 Abschluss des Buchungsvertrags

 

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde gegenüber Olaf Alitz Grenzenlos den Abschluss eines Tourvertrags unter Einbeziehung der

 

Ausschreibung verbindlich an.

 

(2) Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen der angemeldeten Tourteilnehmer aus dem

 

Vertrag übernommen hat.

 

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme durch Olaf Alitz Grenzenlos zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss händigt Olaf Alitz dem Anmeldenden die

 

Bestätigung aus.

 

(4) Bei einer Abweichung des Inhalts der Tourbestätigung vom Inhalt der Anmeldung, liegt ein neues Angebot durch Olaf Alitz Grenzenlos vor, an welches sie für eine Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme gegenüber Olaf Alitz Grenzenlos erklärt.

 

§ 3 Leistungsverpflichtung

 

Die Leistungsverpflichtung von Olaf Alitz ergibt sich ausschließlich aus den Angaben der Tourbestätigung in Verbindung mit der Tourausschreibung oder dem Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin erhaltenen Hinweise und Erläuterungen. Olaf Alitz Grenzenlos behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Der Vertragspartner wird darüber vor der Buchung informiert.

 

§ 4 Anzahlung und Restzahlung

 

(1) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 60 von Hundert des Gesamtpreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung der Tourunterlagen fällig, sofern die Tour nicht aus den in § 8 dieser AGB genannten Gründen abgesagt werden kann.

 

(2) Zahlungen auf den Tourpreis vor Beendigung der Reise erfolgen gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k, Abs. 3 BGB.

 

(3) Bei Buchungen vier Wochen vor Tourbeginn, ist der gesamte Tourpreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins sofort zahlungsfällig.

 

(4) Trotz Übergabe des Sicherungsscheins besteht ohne vollständige Bezahlung des Tourpreises kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Tourleistung.

 

(5) Schließt die Tour keine Übernachtung ein bzw. dauert sie nicht länger als 24 Stunden und übersteigt der Tourpreis 75 Euro nicht, so darf der volle Tourpreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

 

§ 5 Preis- und Leistungsänderung

 

(1) Olaf Alitz Grenzenlos behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle einer notwendigen Erhöhung der Kosten für die Beförderung, Abgaben für bestimmte Leistungen oder Wechselkursänderungen zu ändern und an die tatsächlichen Kosten anzupassen, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung und dem vereinbarten Tourtermin mehr als vier Monate liegen.

 

(2) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Tourpreises wird Olaf Alitz Grenzenlos den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, spätestens jedoch 21 Tage vor Antritt der Tour. Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen die 5% überschreiten oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühr vom Tourvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Tour zu verlangen, wenn Olaf Alitz Grenzenlos in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

 

(3) Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Olaf Alitz Grenzenlos über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Tourleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

 

§ 6 Rücktritt

 

(1) Der Rücktritt durch den Kunden ist zu jedem Zeitpunkt gestattet. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Olaf Alitz Grenzenlos. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt der Tour ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung wird nicht als Rücktritt gewertet, der Kunde bleibt in diesem Fall zur vollen Bezahlung des Tourpreises verpflichtet.

 

(2) Bei einem Rücktritt durch den Kunden behält sich Olaf Alitz Grenzenlos folgende pauschale Entschädigungen vor, welche 25€ nicht unterschreiten:

 

a)            bis 31 Tage vor Tourbeginn: 20% des Tourpreises.

b)            30 bis 22 Tage vor Tourbeginn: 25% des Tourpreises.

c)             21 bis 15 Tage vor Tourbeginn: 50% des Tourpreises.

d)            14 bis 8 Tage vor Tourbeginn: 80% des Tourpreises.

e)            Ab dem 7. Tag bis zum Tourbeginn: 90% des Tourpreises.

 

(3) Olaf Alitz Grenzenlos behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend den entstandenen Kosten, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und belegender Kosten zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Olaf Alitz Grenzenlos kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

 

(4) Bis zum Beginn der Tour kann der Teilnehmer auch verlangen, dass ein Dritter an seiner statt, in die Rechte und Pflichten aus dem Tourvertrag eintritt. Olaf Alitz Grenzenlos kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Tourvertrag ein, so haftet der Vertragsunterzeichner und der Reisende gegenüber Olaf Alitz Grenzenlos als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Olaf Alitz Grenzenlos

 

Olaf Alitz Grenzenlos kann in folgenden Fällen vor Antritt der Tour vom Tourvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Tourvertrag kündigen:

 

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung durch Olaf Alitz Grenzenlos stört oder wenn er sich in solchem Maße verhält, dass eine Fortsetzung der Tour nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn eine Gefährdung für Leib und Leben besteht. Erfolgt eine Kündigung aufgrund dieser Gründe, ist der volle Gesamtpreis zu zahlen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

b) Bis zwei Wochen vor Tourantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgesetzten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Tourbeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. Olaf Alitz Grenzenlos wird den Kunden unverzüglich nach Nichteintritt der Voraussetzungen darüber in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour verlangen, wenn Olaf Alitz Grenzenlos in der Lage ist, eine solche Tour ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Andernfalls erhält der Kunde seinen eingezahlten Tourpreis unverzüglich zurück. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich geltend zu machen.

c) Bis vier Wochen vor Tourantritt

Wenn die Durchführung der Tour nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Olaf Alitz Grenzenlos deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Tour so gering ist, dass Olaf Alitz Grenzenlos im Falle der Durchführung der Tour entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Tour, bedeuten würde. Wird ihm die Tour aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Tourpreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Tourveranstalters keinen Gebrauch macht.

 

§ 8 Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

 

(1) Wird die Tour infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Olaf Alitz Grenzenlos für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour notwendigen Aufwendungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

(2) Ergeben sich die Umstände nach Antritt der Tour, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Olaf Alitz Grenzenlos die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere wird der Kunde, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt.

 

§ 9 Gewährleistung

 

(1) Wird die Tour nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Olaf Alitz Grenzenlos kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

(2) Olaf Alitz Grenzenlos kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Olaf Alitz Grenzenlos kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

(3) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Tour kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Tourpreises verlangen (Minderung). Der Tourpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

(4) Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Olaf Alitz Grenzenlos innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Tourvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Tour infolge eines Mangels aus wichtigem, Olaf Alitz Grenzenlos erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Olaf Alitz Grenzenlos verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmer gerechtfertigt wird. Er schuldet Olaf Alitz Grenzenlos den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Tourpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

(5) Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Tour beruht auf einem Umstand, den der Tourveranstalter nicht zu vertreten hat. Der Kunde kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die gebuchte Tour vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

 

§ 10 Beschränkung der Haftung

 

(1) Die vertragliche Haftung von Olaf Alitz Grenzenlos für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Einzelpersonenpreises beschränkt,

 

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Olaf Alitz Grenzenlos für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

(2) Für alle gegen Olaf Alitz Grenzenlos gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Olaf Alitz Grenzenlos bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Tourpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Tourpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Tour.

 

(3) Olaf Alitz Grenzenlos haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

(4) Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Tourleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich Olaf Alitz Grenzenlos dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

 

(5) Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fähr-      Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes von Olaf Alitz Grenzenlos ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von Olaf Alitz Grenzenlos vorrangig maßgebend.

 

§ 11 Mitwirkungspflicht

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Olaf Alitz Grenzenlos vorzulegen

bzw. der örtlichen Tourleitung/ den Mitarbeitern von Olaf Alitz Grenzenlos zur Kenntnis zu geben.

Olaf Alitz Grenzenlos bzw. deren Mitarbeiter werden für Abhilfe sorgen, sofern es möglich ist. Unterlässt der Kunde es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so trifft ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

§ 12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour gegenüber dem Tourveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

(2) Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmer und Olaf Alitz Grenzenlos Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder Olaf Alitz Grenzenlos die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

3. Teilnahme an allen sonstigen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen

 

§ 13 Vertragsschluss

 

(1) Der Vertrag kommt aufgrund der Anmeldung des Teilnehmers und der schriftlichen Bestätigung von Olaf Alitz Grenzenlos zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die jeweilige mindest und maximale Teilnehmerzahl kann der Ausschreibung entnommen werden.

 

(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

 

§ 14 Leistungen

 

Die Leistungen umfassen die Durchführung der Veranstaltung laut Vertrag. Olaf Alitz Grenzenlos behält sich zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Ferner wird der Ersatz von Dozenten sowie der Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vorbehalten.

 

§ 15 Urheberrecht

 

Sämtliche Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Dies beinhaltet auch das Verbot der Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung von Olaf Alitz Grenzenlos. Dies gilt gleichwohl auch für Inhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht worden sind.

 

§ 16 Entgelt und Zahlungsbedingungen

 

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursgeld vor Beginn des Kurses zu zahlen.

 

(2) Bei Kursen über mehrer Lehrgangsabschnitte ist pro Lehrgangsabschnitt im Voraus zu zahlen.

 

(3) Rechnungen sind mit dem Tag des Zugangs fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens nach 14 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur dann, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Für jede Mahnung von Seiten Olaf Alitz Grenzenlos wird ein Auslagenersatz in Höhe von 3€ verlangt.

 

§ 17 Vertragsdauer/ Kündigung

 

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen Olaf Alitz Grenzenlos und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.

 

(2)   Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.

 

(3) Verändern sich die Kosten des Veranstalters für die Seminardurchführung nachweislich um mehr als 5%, ist er berechtigt, den Seminarpreis entsprechend anzupassen. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Maßnahme zu kündigen.

 

§ 18 Rücktritt des Teilnehmers/ Stornierung

 

(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Olaf Alitz Grenzenlos hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt pauschal

 

a) bei Rücktritt von der Buchung sind ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40% der Kursgebühren zu zahlen,

b) bei Absage ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 80%,

c) und ab einem Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 90% der Kursgebühren zu zahlen.

 

(2) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass Olaf Alitz Grenzenlos kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Teilnehmer ist auch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer in die Veranstaltung zu entsenden, soweit dieser auch die eventuell geforderten Voraussetzungen erfüllt.

 

(3) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.

 

§ 19 Rücktritt des Veranstalters

 

Olaf Alitz Grenzenlos ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

 

a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl und der noch mögliche Rücktrittszeitpunkt kann der Seminarausschreibung entnommen werden.

 

b) die Veranstaltung aus nicht von Olaf Alitz Grenzenlos zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

 

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

 

§ 20 Haftung für Schäden

 

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Olaf Alitz Grenzenlos für jeden Grad des Verschuldens.

 

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Olaf Alitz Grenzenlos.

 

4.       SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 21 Datenschutz

 

Olaf Alitz Grenzenlos verpflichtet sich, die bei der Nutzung von Olaf Alitz Grenzenlos Dienstleistungen durch den jeweiligen Kunden erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung Olaf Alitz Grenzenlos zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an außen stehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die erhobenen Kundendaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden. Ihre persönlichen Daten wie z. B. Geburtsdaten und Namen von Mitreisenden werden von Fall zu Fall erfragt, falls sie für eine Buchung benötigt werden. Diese zusätzlichen Daten werden von Olaf Alitz Grenzenlos nicht über das Ende der Tour hinaus gespeichert, es sei denn, sie werden zur Abwicklung von Ansprüchen, die mit einer Tourbuchung im unmittelbaren Zusammenhang stehen (z. B. Forderungen, Reklamationen), von Olaf Alitz Grenzenlos noch benötigt.

 

§ 22 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel

 

(1) Der Kunde kann Olaf Alitz Grenzenlos nur an deren Sitz verklagen.

 

(2) Für Klagen von Olaf Alitz Grenzenlos gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Olaf Alitz Grenzenlos maßgebend.

 

(3) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Olaf Alitz Grenzenlos und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder GescTeilnehmerhäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzTeilnehmerTeilnehmeren.

Olaf Alitz +49 (0)152-33653957